Unsere Trinknahrungen stellen Bilanzierte Diäten dar und sind auf Grund ihrer Nährstoffzusammensetzung zur ausschließlichen Ernährung geeignet. Sie sind somit verordnungsfähig gemäß Arzneimittelrichtlinie (AM-RL), wenn:
Hat Ihr Arzt Ihnen eine Trinknahrung verordnet, dann übernimmt die Gesetzliche Krankenkasse die Kosten.
Gehen Sie zum Arzt und lassen Sie sich Trinknahrung verordnen.
Ein Tipp
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Trinknahrung in der Apotheke oder im Sanitätshaus ohne Rezept zu kaufen.