Unsere Trinknahrungen stellen Bilanzierte Diäten dar und sind auf Grund ihrer Nährstoffzusammensetzung zur ausschließlichen Ernährung geeignet. Sie sind somit verordnungsfähig gemäß Arzneimittelrichtlinie (AM-RL), wenn:
WICHTIG!
Dies sollte als Diagnose auf dem Rezept stehen, damit Ihre Gesetzliche Krankenkasse die Kosten übernimmt:
Diagnose: „ICD-10-Code“ oder „Fehlende Fähigkeit zur ausreichenden normalen Ernährung.
Sonstige ärztliche, pflegerische oder ernährungstherapeutische Maßnahmen gemäß (AM-RL) sind nicht ausreichend.“
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Trinknahrung in der Apotheke oder im Sanitätshaus ohne Rezept zu kaufen.